Wasserrahmenrichtlinie

Seit 2000 legt die WRRL Ziele für eine gemeinsame europäische Gewässerschutzpolitik fest. Indem alle EU-Länder über Staatgrenzen hinweg zusammenarbeiten, sollen alle Gewässer bis 2027 in einen guten Zustand gebracht werden.

Rechtsgrundlage und Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie
Zur Europäischen Kommission

Flussgebietseinheiten

Für die Gewässer mit ihren jeweiligen Einzugsgebieten werden Bewirtschaftungspläne erstellt:

Maßnahmen

Die in den Bewirtschaftungsplänen festgelegten Maßnahmen sollen die hydromorphologischen und chemischen Zustände der Gewässer verbessern. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat für Deutschland einen Katalog erarbeitet, der über 170 Maßnahmentypen enthält:
Zur LAWA

Sind die Ziele der WRRL erreichbar?
Ein Bericht der Europäischen Umweltagentur evaluierte 2018 anhand der Bewirtschaftungspläne, den Fortschritt zur Zielerreichung der WRRL:
Zum EEA 2018 water assessment

Weitere Informationen zur WRRL
Zum Umweltbundesamt

Kontakt

Dr. Jan Freese
0228 68 45 34 77
Jan.Freese@ble.de

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