Für die Unterstützung im Rahmen der Richtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" kommen vor allem Modellvorhaben infrage, die zur Nachahmung anregen.
Die Förderung setzt das 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise ins Leben gerufene Programm fort, das für die Laufzeit von 2020 bis 2023 befristet und mit einem Volumen von 150 Millionen Euro ausgestattet war.