Aktuelle Förderaufrufe & Wettbewerbe

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung: Förderung laufender Mehrkosten

Ab dem 15. April 2024 können sich zunächst Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme für das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung bewerben. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit haben die Betriebe ab dem 4. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge auf Förderung laufender Kosten zu stellen, die durch besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren entstehen. Die BLE informiert in einer Online-Veranstaltung am 9. April 2024 über das Anerkennungsverfahren.

Das BMEL unterstützt mit dem Programm Betriebe gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine sind 80 Prozent der laufenden Mehrkosten förderfähig.

Für bis zu 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine sind 70 Prozent vorgesehen.

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